Qualitätsmanagement in der Arztpraxis – Nur eine gesetzliche Verpflichtung?
Seit dem 1. Januar 2004 sind Ärzte und Kliniken zur Einführung eines Qualitätsmanagementsystems verpflichtet (vgl. § 135a SGB V).
Der Druck und die Kontrollen nehmen immer mehr zu. Hygieneinstitute, Gewerbeaufsichtsämter, Berufsgenossenschaften kontrollieren immer häufiger in immer kürzeren Abständen. Der eigentliche Sinn des gesetzlich geforderten Qualitätsmanagementsystems liegt aber wo anders.
Das bringt Ihnen als Patient ein Qualitätsmanagement
- Verbindlichkeit durch Dokumentation wichtiger Arbeitsabläufe
- Handeln nach vereinbarten Regeln
- Transparenz der gesamten Praxisorganisation
Dies sind Anforderungen, die eine moderne Praxis in den heutigen Rahmenbedingungen auch ohne den $ 135a SBG V benötigt. Dabei ist nicht die Qualität der Praxen oder Kliniken schlechter geworden, sondern die Anforderungen haben sich rasant verändert.
Es wird wohl kaum eine sinnvolle Vereinbarung zur integrierten Versorgung geben können, ohne dass dem ein funktionierendes Qualitätsmanagement zugrunde liegt. Auch die Kassen setzen vor dem Abschluss eines Versorgungsvertrages ein Qualitätsmanagementsystem der Teilnehmer voraus.
Deshalb kann die Empfehlung nur lauten: nicht abwarten, bis man bei einer Kontrolle auffällt, sondern sich rechtzeitig vorbereiten um schon früh von den Vorteilen zu profitieren.
Unsere Praxis ist bereits seit 2013 zertifiziert nach DIN ISO 9001!